
- Kategorie: Gesundheit
- Erstellt am Montag, 25. April 2016 08:00
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- Veröffentlicht von Redaktion Porta Vitalia

Beweise: top secret. Gegenbeweise: gemobbt. Eine Strafanzeige gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bringt neuen Zündstoff in den Dauerzoff.
Vor einem Jahr stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Unkrautvernichter Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Dennoch steht jetzt die EU-Wiederzulassung für weitere 15 Jahre zur Debatte. Die Bevölkerung lehnt dies zum überwiegenden Teil ab. Trotz alledem halten Bundesregierung und EU-Kommission an ihrem industriefreundlichen Kurs fest: Glyphosat sei sicher. Unbedenklich. Unverzichtbar. Immerhin habe das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das geprüft.
Wurde die Krebsgefahr des Unkrautvernichters vertuscht?
Angesichts der enormen Kluft in der Bewertung zwischen BfR und unabhängigen Untersuchungen taucht zwangsläufig die Frage auf: Wie konnte es dazu kommen? Das liegt, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) an der EU-Gesetzgebung, Wirtschaftsinteressen und an Weltkonzernen mit immenser Lobbymacht.
Ein vom BUND beauftragtes Gutachten bringt den Glyphosat-Hersteller Monsanto und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun in Erklärungszwang: Demnach hat Monsanto im Antrag für die Wiederzulassung von Glyphosat Studienergebnisse systematisch falsch ausgelegt und damit die Krebsgefahr des Unkrautvernichters vertuscht.
Strafanzeige gegen Monsanto und die federführenden Zulassungsbehörden
Hauptvorwürfe seitens verschiedener Umweltverbände: Das BfR und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hätten diese Bewertung kritiklos übernommen.Hinzu kommt, dass nahezu alle epidemiologischen Studien von unabhängigen Wissenschaftlerinnen über die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat unbegründet als “nicht zuverlässig“ verworfen worden seien.
Aktueller Stand: Zusammen mit ihrer österreichische Schwesterorganisation, Global 2000 – und gemeinsam mit anderen Organisationen hat der BUND Klage gegen den wichtigsten Glyphosat-Hersteller Monsanto (Produktname „Roundup“) und die federführenden Zulassungsbehörden eingereicht. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob sich die Verantwortlichen strafbar gemacht haben.
Protestaktion gegen die Wiederzulassung von Glyphosat
„Evil Consulting“: Wie man mit drei Schritten ein gemeingefährliches Produkt auf den Markt bringen kann:
Quellen: u. a. bund.net; umweltinstitut.org; portavitalia.com
Bild: © Zerbor - fotolia.com
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