- Kategorie: Gesundheit
- Erstellt am Montag, 04. Januar 2016 08:00
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- Veröffentlicht von Redaktion Porta Vitalia
Einbahnstrasse war gestern. Ab dem 1. Januar 2016 ist das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung gesetzlich geregelt.
Nichts wirft Menschen schneller aus der Bahn als schlechte Nachrichten über ihre Gesundheit – und sie fühlen sich mit zahlreichen offenen Fragen alleingelassen. Wer soeben von einer schweren Krankheit erfahren hat oder wem ein großer operativer Eingriff bevorsteht, ist nicht selten verunsichert. Das gilt aber auch, wenn beispielsweise von einer neuen Therapiemethode die Rede ist. Denn häufig bleiben nach einem Arztbesuch zentrale Fragen offen: Was soll ich tun? Wie geht es weiter? Ist die vorgeschlagene Therapie die richtige für mich?
Besonders bei Therapieentscheidungen ist die Unsicherheit bei Patienten groß. Um ihre gesundheitliche Situation besser verstehen und einschätzen zu können, wünschen sie sich eine zweite, neutrale Meinung durch einen weiteren Spezialisten.
Gerade bei schwerwiegenden Therapieentscheidungen oder vor Operationen hilft eine zweite ärztliche Meinung, Chancen und Risiken besser einzuschätzen. Unter dieser Zweitmeinung – auch Second opinion genannt – versteht man die unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen weiteren Mediziner. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf eine Erkrankung oder eine Behandlungsmaßnahme beziehen. Das kann zur Vermeidung einer Fehldiagnose führen – oder sie verschafft dem Patienten durch das Ausräumen von Zweifeln an einem Befund einfach nur ein besseres Gefühl.
Besonders sinnvoll bei Gefahr einer unnötigen Operation
Bei bestimmten, planbaren Eingriffen haben Patienten ab dem 1. Januar 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung. Das soll vor allem Krankheitsbilder betreffen, bei denen die Gefahr einer unnötigen Operation besteht, wie die Verbraucherzentrale NRW betont.
Internet und „Zweitmeinungstelefon“ helfen bei der Suche nach Spezialisten
Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist vorwiegen dann sinnvoll, wenn der zweite Arzt über umfangreiche Erfahrungen in dem betreffenden Fachgebiet verfügt. Um einen solchen Spezialisten zu finden, kann der behandelnde Arzt gefragt werden; oder man recherchiert im Internet, beispielsweise im Leading Medicine Guide. Dort sind medizinische Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Fachgebieten oder, noch spezifischer, nach Behandlungsschwerpunkten aufgelistet.
Auch Krankenkassen beraten den unsicheren Patienten, wenn es um die ärztliche Zweitmeinung geht. So bietet beispielsweise die Technikerkrankenkasse ihren Mitgliedern eine telefonische Beratung über ein spezielles „Zweitmeinungs-Telefon“ an.
Online oder per Telefon klären: Ist eine Operation wirklich notwendig?
Quellen: u. a. leading-medicine-guide.de; tk.de; medexo.com
Bild: © koszivu - fotolia.com
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