- Kategorie: Gesundheit
- Erstellt am Samstag, 16. August 2014 08:00
- 14 .2
- Veröffentlicht von Redaktion Porta Vitalia
In der Realität drohten dem Berufszyniker juristische Konsequenzen. Allerdings muss erst allerhand passieren, bevor pfuschende Ärzte im Knast landen.
Mit seinen Vorlesungen nach dem Vorbild der US-Fernsehserie mit Hugh Laurie wurde er bundesweit als "deutscher Dr. House" bekannt – der Marburger Medizinprofessor Jürgen Schäfer. Seinen Vorlesungen um den medizinisch begnadeten TV-Doc und den rätselhaften Erkrankungen seiner Patienten schickt er allerdings stets eine Warnung voraus: "Die durchgeknallte Persönlichkeit eines Dr. House entspricht in keinster Weise dem Arztbild der Philipps-Universität", schärft er seinen Studierenden ein: "Menschlich entwickeln Sie sich bitte nicht so."
Als „Praxistest“ hatte Schäfer hatte den Patientenanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler zu einem Seminar eingeladen. Seminarziel: den Studierenden zu erklären, wie viele Jahre Knast auf das Fehlverhalten des US-amerikanischen Fernseharztes stehen. Doch Ziegler war gnädig mit dem schwierigen Dr. House. Nur einmal ging er angesichts der gezeigten Schlüsselszenen davon aus, dass House die Approbation aberkannt worden wäre: Da hatte er vor einem Ausschuss bewusst gelogen und bestritten, dass seine auf eine Herztransplantation wartende Patientin nach den offiziellen Kriterien als Empfängerin ungeeignet war. "Wer so etwas macht, ist seine Approbation möglicherweise auf Dauer los", urteilte Ziegler.
„Da muss es schon dicke kommen, damit Ärzte bestraft werden"
In den anderen Fällen wäre Dr. House wohl glimpflicher davongekommen: In einem Fall wurde versehentlich das falsche Bein behandelt. Dies sei zwar eine fahrlässige Körperverletzung, so Ziegler, werde aber höchstens mit Schadensersatz und Schmerzensgeld geahndet: "Da muss es schon dicke kommen, damit Ärzte bestraft werden", sagte er. Als Beispiel schilderte er den Fall eines an Lungenkrebs erkrankten Mannes, dem der gesunde Lungenflügel herausoperiert wurde – für den Patienten das Todesurteil.
In anderen Fällen hätte sich Dr. House darauf berufen können, dass es sich um akute Notsituationen handelte, obgleich jeder Eingriff in den Körper ohne Einwilligung des Patienten als Körperverletzung gilt. So wäre er wohl glimpflich davongekommen, als er eine Patientin operierte, obgleich diese sich lautstark wehrte – er zog ihr einen meterlangen Fischbandwurm. Möglicherweise sei angesichts einer akuten Kobalt-Vergiftung auch der diagnostische Eingriff an einer anderen Patientin gerechtfertigt gewesen, für den Dr. House kein Einverständnis hatte, so Ziegler.
„Da muss es schon dicke kommen, damit Ärzte bestraft werden"…? Dies aus dem Mund eines Patientenanwalts stimmt für den Ernstfall nicht gerade optimistisch.
Quelle: aerztezeitung.de
Bild: Redaktion Porta Vitalia
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