- Kategorie: Gesundheit
- Erstellt am Montag, 20. Juli 2015 08:00
- 15 .2
- Veröffentlicht von Redaktion Porta Vitalia
Gesetzlich Versicherte wissen nicht, welche Leistungen ihr Arzt abrechnet. Sollten sie aber. Denn nach einem Unfall oder bei Krankheit zahlt deshalb oft die Versicherung nicht.
Dass Ärzte bei Privatrechnungen „mogeln“ ist so neu nicht. Doch auch bei Krankenkassenpatienten bügelt so mancher Arzt seine Leistungen „honorarwirksam“ hoch. Ist doch egal, zahlt sowieso die Krankenkasse, das denken viele. Aber dieser Gedanke hat einen ganz fiesen Haken:
Bei einem Unfall oder Schicksalsschlag greift zum Glück die Berufsunfähigkeitsrente – das verspricht jedenfalls die Werbung. Das klingt zwar gut, das Problem ist nur, dass die Versicherung mitunter am Ende dann doch nicht zahlt. Schuld daran sind oft die unkorrekten Abrechnungen der Ärzte.
Die Erklärung: Der Antragsteller muss Angaben zu seinen Erkrankungen der vergangenen drei Jahre machen – eine potenzielle Fehlerquelle. Dort kommt es regelmäßig zu Unkorrektheiten. Das liegt schlichtweg daran, dass die Versicherten recht blauäugig an das Ausfüllen dieser Antragsformulare gehen. Und dann kommen nachher die Probleme im Leistungsfall. Daher ist es ratsam, sich vor dem Abschluss einer Versicherung erst einmal eine Versicherungsauskunft einzuholen. Und wer bereits eine besitzt, sollte das ebenso halten. Sicher ist sicher.
Bild: © akf - fotolia.com
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