- Kategorie: Ernährung
- Erstellt am Donnerstag, 31. Juli 2014 08:00
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- Veröffentlicht von Redaktion Porta Vitalia
Verbraucherschützer sehen die Kommission als Beweis dafür, dass bei uns nicht der Kunde der König im Lebensmittelmarkt ist, sondern die Lebensmittel-Lobby die Regeln diktiert.
Transparenz geht anderes. Kaum jemand weiß, was die Deutsche Lebensmittelkommission tut. Kein Wunder, heißt es seitens der Verbraucherschutzorganisation foodwatch, denn diese Kommission sei „extrem lichtscheu“. Dass sie niemand kennt, dass sie im Geheimen tage und die Protokolle der Sitzungen ebenfalls geheim seien, habe nämlich System.
Das Lebensmittelbuch müsste eigentlich "Anleitung zum legalen Etikettenschwindel" heißen.
Alles halb so wild? Mitnichten, sagt foodwatch, denn diese Kommission beeinflusse unsere tägliche Ernährung und damit unser tägliches Leben. Sie lege nämlich die sogenannten "Verkehrsbezeichnungen" für Lebensmittel fest. Zum Beispiel, aus was und auf welche Weise eine Leberwurst hergestellt werden muss, damit sie den Namen "Kalbfleisch-Leberwurst" tragen darf. Oder ob überhaupt und wie viele Kirschen in einem Tee sein müssen, damit er als Kirsch-Tee verkauft werden darf. Die deutsche Lebensmittelbuchkommission fasst ihre Entscheidungen im „Deutschen Lebensmittelbuch“ auf über 500 Seiten zusammen. Dieses Lebensmittelbuch müsse eigentlich "Anleitung zum legalen Etikettenschwindel" heißen, so foodwatch.
Beispiel Fruchtfüllung und Fruchtcremefüllung: Das Deutsche Lebensmittelbuch sieht vor, dass Fruchtfüllungen aus einem wesentlichen Anteil an Früchten bestehen müssen. Fruchtcreme- oder Fruchtkremfüllungen – wie sie im Deutschen Lebensmittelbuch heißen - hingegen müssen keine Früchte enthalten. Statt der Früchte dürfen Aromen und Farbstoffe Geschmack und Farbe einer echten Fruchtfüllung imitieren. Hätten Sie den Unterschied gekannt? Vermutlich nicht - außer natürlich, Sie gehen stets mit dem Deutschen Lebensmittelbuch unter dem Arm einkaufen. Aber warum heißt "Fruchtcremefüllung" nicht "Cremefüllung ohne Früchte mit Aromen und Farbstoffen"?
Beispiel Zitronenlimonade: Zitronenlimonade muss absolut nichts mit echten Zitronen zu tun haben. Das Deutsche Lebensmittelbuch erlaubt es Unternehmen, einen Mix aus Wasser, Zucker, Aroma und der chemisch hergestellten zahnschädigenden Zitronensäure E330 herzustellen und als "Zitronenlimonade" zu verkaufen. Obwohl das Getränk niemals eine einzige Zitrone zu Gesicht bekommen haben muss, dürfen diese gelb und lecker auf dem Etikett prangen. Aber warum heißt eine solche Zitronenlimonade eigentlich nicht "Zucker-Wasser mit Aroma und E330 (chemisch hergestellte Zitronensäure)"?
Beispiel Geflügelwürstchen: Wissen Sie, woraus Geflügelwürstchen hergestellt werden? Aus Geflügel. Klar. Aber war Ihnen bewusst, dass "Geflügelwürstchen" auch Schweinespeck beigemischt wird? Wer aus welchen Gründen auch immer auf Schweinefleisch verzichten möchte, der wird mit der Bezeichnung "Geflügel" nach allen Regeln der Kunst getäuscht! Aber warum heißen solche Geflügelwürstchen nicht einfach "Geflügelwürstchen mit Schweinespeck"?
Foodwatch skizziert den Zusammenhang so: „Weil in der Lebensmittelbuchkommission die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie alles blockieren können, was ihnen nicht in den Kram passt. Weil Vertreter von Unilever (Knorr, Becel, Rama, Langnese) und Co. ihren festen Platz in der Lebensmittelbuchkommission haben! Kein Wunder also, dass die Heimlichtuerei dieser Kommission Programm ist.“
Quelle: foodwatch.de
Bild: © Foodwatch.de
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